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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, vorbehältlich einer künftigen Änderung, für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.

Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.

OFFERTGÜLTIGKEIT

Unsere Offerten bleiben für den 1 Monat gültig, eine längere Gültigkeit kann schriftlich vereinbart werden. 

VERTRAGSABSCHLUSS

Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zur definitiven, schriftlichen Auftragsbestätigung der Cäsar Garten GmbH unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss vom Käufer geprüft werden. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindliche Vertragsbasis auch ohne Unterschrift. Bei Vertragsrücktritt entstehen je nach Aufwand Kosten. Nachträgliche Änderungen werden von uns mittels Auftragsbestätigung bestätigt, ansonsten gilt die Änderung als nichtig.

DEVIS AUSSCHREIBUNGEN

Die gewünschten Leistungen sind vom Auftraggeber eindeutig zu beschreiben. Bei unseren Angeboten handelt es sich lediglich um angenäherte Werte. Bevor die Detailausführung klar ist sowie die genauen Ausmasse ermittelt wurden, können von uns nur angenährte Werte ermittelt werden. Alle Aufwände und Änderungen werden sauber in unserer AB ausgewiesen. Saubere Pläne bauseits im DXF Format sind die Voraussetzung für die Ausführung. Als Vertragsbasis gilt nur die aktuelle Auftragsbestätigung der Firma Cäsar Garten GmbH.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen teilweise eingeschlossen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für verspätete Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.

INTERNET SALE PRODUKTE

Die Lagerbestände können vorbehältlich allfälliger Zwischenverkäufe in der Stückzahl variieren. Wir übernehmen keine Garantie falls ausgeschriebene Waren nicht zum Verkauf mehr stehen. 

VERTRAGSRÜCKTRITT

Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen mindestens zweier Personen zustande. Die Parteien einigen sich über die relevanten Vertragsbestandteile und verpflichten sich durch den gegenseitigen Bindungswillen zur Einhaltung ihrer getroffenen Vereinbarung. Ein einseitiges "Aussteigen" (=Rücktritt) ist grundsätzlich nicht möglich. Bei ungerechtfertigtem, einseitigem Vertragsrücktritt treten Verzugs folgen auf. Bei einem Rücktritt werden umgehend 30 % vom Warenwert geltend gemacht. Zusätzlich bestellte Bestandteile werden separat verrechnet. Sonderanfertigungen und Sonderwünsche werden immer 100 % in Rechnung gestellt.

RETOUREN

Die Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware/Pflanzen in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebs Entschädigung von 20 % abgezogen.

STATIK

Wir übernehmen keine Verantwortung bezüglich Stabilität bei nicht standardisierten Produkten. Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Statik der Pflanzen und Tröge so wie Erde vorgängig selber abzuklären. Bei Schäden wegen der Statik übernehmen wir keine Haftung. 

Bereits Verkaufte Pflanzen 

Sollten Pflanzen bei uns bezahlt worden sein, und es dabei durch Witterung an den Pflanzen zu Schäden kommen, übernehmen wir dabei keine Haftung.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

LIEFERTERMIN

Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Abnehmer soweit wie möglich entgegen zu kommen; wir können jedoch die Lieferfristen nicht garantieren: entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Verzugssetzung, Krankosten oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert Teillieferungen.

VERSAND, VERPACKUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG

Der Spediteur oder Frachtführer wird durch die Cäsar Garten GmbH bestimmt. Der Lieferschein welcher im vorab per Mail gesandt wird, muss bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse geprüft werden. Folgekosten für abweichende Lieferadressen übernimmt vollumfänglich der Besteller.
Es gelten bei franko Lieferungen die  AGB's der zuständigen Speditionen. Bei Kranfahrzeugen ist zusätzlich zu beachten, dass weder die Spedition noch die Cäsar Garten GmbH, für Druckschäden, die durch Abstützungen hervorgerufen werden, verdeckte Mängel bei Privatstrassen, Arglist, fahrlässige Angaben, die Haftung übernehmen. Die Spedition und auch die Firma Cäsar Garten GmbH bestätigt lediglich eine Anfahrtsgewährleistung. Der Bauherr, Architekt, Gartenbauer kann zur Sicherheit bauseits ein Ingenieurgutachten veranlassen. Private Zufahrten müssen eine Belastbarkeit von 32 Tonnen zulassen. Verpackungen oder Pflanzen werden nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

LAGERKOSTEN

Sofern Lieferungen über 4 Wochen nicht an den Käufer spediert werden können, entstehen ohne Vorankündigung Lagerkosten von Fr. 16.50 /m3 oder Pflanze per Woche. Welche bei Auslieferung in Rechnung gestellt werden. 

MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

Mängel sind uns sofort nach Warenanlieferung schriftlich mit einem Foto zu melden. Andernfalls gilt die Ware als angenommen. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung, trotz ordentlicher Prüfung, nicht erkennbar waren, und der Käufer innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich beanstandet. Dabei gilt die gesetzlich befristete Gewährleistungspflicht.

Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn bei der Warenannahme auf dem Lieferschein ein entsprechender Vorbehalt gegenüber dem Frachtführer angebracht wird.

Mangelhafte Ware wird von uns zurückgenommen und in angemessener Frist ersetzt. Unsere Haftung bei Mängelrügen geht auf keinen Fall weiter als auf den Ersatz der gelieferten Ware innert angemessener Nachfrist.

Die Verpackung ist nach Erhalt der Lieferung umgehend zu entfernen, ansonsten können Oberflächenfehler entstehen.

CORTENPRODUKTE

Wir übernehmen keine Haftung für Rostflecken jeglicher Art! Behandelte oder unbehandelte Cortenprodukte können zu Rostverläufen führen. Ebenfalls kann der Rostprozess Zunderresten verursachen.

Grenzabmasse nach EN Norm 10025 -> Breitentoleranz + 25 mm, Längentoleranz + 20 mm (bei Laserschnittgenauigkeit benötigen wir auf allen Seiten 20 mm Stegbreite). Werden Fixmasse benötigt, müssen diese von der Mein Topf auf der Auftragsbestätigung vermerkt sein.

OBERFLÄCHEN

Der wetterfeste Baustahl Corten S355J2W, nach EN 10025/10051, kann von der Farbe bei jedem Produkt auch innerhalb einer Produkteserie variieren. Es handelt sich um ein Naturprodukt, welches wir nicht beeinflussen können. Jegliche Oberflächenbeanstandungen werden ungesehen abgelehnt. Cortenbleche können im walzblauen bis gerosteten Zustand geliefert werden.

Bei Aluminiumoberflächen möchten wir darauf hinweisen, dass Farbabweichungen bestehen können zwischen den im Internet gezeigten Bildschirmdarstellungen. Verwenden Sie ausschliesslich die Originalfarbkarte von Mein Topf, respektive die offiziellen RAL Farbfächer. Aluminiumoberflächen benötigen einen Mindestabstand von 10 mm zu Betonoberflächen wegen der chem. Reaktion. Düngemittel können Aluminium angreifen.

OFFERTGÜLTIGKEIT /AUFTRAGSGÜLTIGKEIT

Wir möchten darauf hinweisen, dass Offerten nach 30 Tagen die Gültikeit verlieren. Leider sind auch wir von Kurs- und Materialpreisentwicklungen abhänig.

FOTO UND FILMAUFNAHMEN

Auf unsere Arbeit und den gelieferten Bäume etc., gibt der Käufer bei Vertragsabschluss automatisch die Einverständniserklärung zu Foto und Filmaufnahmen. Die Fotos werden ausschliesslich für Informationen auf dem Internet verwendet. Falls dies nicht gewünscht wird, sollten wir vorgängig davon Informiert werden.

ANWENDBARES  RECHT

Es gilt Schweizerisches Recht

GERICHTSSTAND

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Dietikon. 

Dietikon, 01.12.2023